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   OVG Sachsen, 17.12.2007 - 4 B 612/06   

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OVG Sachsen, 17.12.2007 - 4 B 612/06 (https://dejure.org/2007,17588)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.12.2007 - 4 B 612/06 (https://dejure.org/2007,17588)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 (https://dejure.org/2007,17588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 3, Art 14; BGB § 906, § 1004, BauGB § 1 Abs. 7, § 34; BImSchG § 22 Abs. 1; BauNVO § 15 Abs. 1; SächsVerf Art 18 Abs. 1 SächsVerf Art 31

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Aufstellens von Wertstoffcontainern; Ausschluss eines Unterlassungsanspruchs wegen Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine erteilte Sondernutzungserlaubnis für einen Containerstandplatz; Zulässigkeit von Wertstoffsammelbehältern trotz der mit ihnen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 14; ; BGB § 906; ; BGB § 1004; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 34; ; BImSchG § 22 Abs. 1; ; BauNVO § 15 Abs. 1; ; SächsVerf Art. 18 Abs. 1; ; SächsVerf Art. 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Container; Unterlassungsanspruch; Sondernutzungserlaubnis; Lärmminderungsmaßnahmen; Bebauungsplan; Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2007 - 4 B 612/06
    Auch § 22 Abs. 1 BImSchG, § 15 Abs. 1 BauNVO und § 906 Abs. 1 BGB bieten insoweit keine Handhabe dafür, Geräuschimmissionen unterhalb der Schwelle der Erheblichkeit abzuwehren, selbst wenn nach dem Stand der Technik Lärmminderungsmaßnahmen möglich wären (etwa in den Straßenkörper versenkte Behälter) oder sich die Beeinträchtigung dadurch gänzlich vermeiden ließe, dass für die Anlage ein anderer Standort gewählt würde (BVerwG, Beschl. v. 3.5.1996, NVwZ 1996, 1001 ff.).

    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass Wertstoffsammelbehälter trotz der mit ihnen stets verbundenen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich allgemein zulässig sind, soweit sie nach ihrem Standort und ihrer Dimensionierung zur Sammlung der in einem solchen Gebiet anfallenden Wertstoffe wie Altglas und Altpapier dienen (BVerwG, Beschl. v. 3.5.1996, NVwZ 1996, 1001; Beschl. v. 13.10.1998, NVwZ 1999, 298 f.; HessVGH, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 28.2.2001, NVwZ 2001, 1181 f.); davon ist auch der vormals für Abfallrecht zuständige 1. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 29.3.2001 (1 B 64/01, nicht veröffentlicht) ausgegangen, worauf die Beklagte vorprozessual zutreffend hingewiesen hat.

    Im Einzelfall können Wertstoffcontainer wegen von ihnen ausgehenden unzumutbaren Immissionen in einem Wohngebiet unzulässig sein, wenn besondere Umstände vorliegen, die die Belastung von Nachbarn über das typischerweise und sozialadäquat hinzunehmende Maß erhöhen (BVerwG, Beschl. v. 3.5.1996, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 24.8.1999, a.a.O.).

    Insoweit gelten für das öffentliche Baurecht und das Immissionsschutzrecht die selben Maßstäbe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.5.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98

    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2007 - 4 B 612/06
    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass Wertstoffsammelbehälter trotz der mit ihnen stets verbundenen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich allgemein zulässig sind, soweit sie nach ihrem Standort und ihrer Dimensionierung zur Sammlung der in einem solchen Gebiet anfallenden Wertstoffe wie Altglas und Altpapier dienen (BVerwG, Beschl. v. 3.5.1996, NVwZ 1996, 1001; Beschl. v. 13.10.1998, NVwZ 1999, 298 f.; HessVGH, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 28.2.2001, NVwZ 2001, 1181 f.); davon ist auch der vormals für Abfallrecht zuständige 1. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 29.3.2001 (1 B 64/01, nicht veröffentlicht) ausgegangen, worauf die Beklagte vorprozessual zutreffend hingewiesen hat.
  • VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96

    Wertstoffsammelanlage des Dualen Systems - Abwehranspruch des Nachbarn wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2007 - 4 B 612/06
    Die allgemeine Leistungsklage gegen die mit abfallwirtschaftlicher Zielsetzung schlicht-hoheitlich handelnde Beklagte ist - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt - insgesamt zulässig (siehe auch HessVGH, Urt. v. 24.8.1999, DVBl. 2000, 207 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 21 B 1889/00

    Lärmbelästigung durch Altglas-Container

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2007 - 4 B 612/06
    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass Wertstoffsammelbehälter trotz der mit ihnen stets verbundenen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich allgemein zulässig sind, soweit sie nach ihrem Standort und ihrer Dimensionierung zur Sammlung der in einem solchen Gebiet anfallenden Wertstoffe wie Altglas und Altpapier dienen (BVerwG, Beschl. v. 3.5.1996, NVwZ 1996, 1001; Beschl. v. 13.10.1998, NVwZ 1999, 298 f.; HessVGH, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 28.2.2001, NVwZ 2001, 1181 f.); davon ist auch der vormals für Abfallrecht zuständige 1. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 29.3.2001 (1 B 64/01, nicht veröffentlicht) ausgegangen, worauf die Beklagte vorprozessual zutreffend hingewiesen hat.
  • BVerwG, 08.05.2006 - 4 B 35.06

    Zurückweisung der Anhörungsrüge des Klägers

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2007 - 4 B 612/06
    Auf den Antrag der Klägerin hat der Senat mit Beschluss vom 14.9.2006 - 4 B 35/06 - die Berufung zugelassen Der Zulassungsbeschluss ist der Klägerin am 2.10.2006 zugestellt worden.
  • OVG Sachsen, 29.03.2001 - 1 B 64/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2007 - 4 B 612/06
    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass Wertstoffsammelbehälter trotz der mit ihnen stets verbundenen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich allgemein zulässig sind, soweit sie nach ihrem Standort und ihrer Dimensionierung zur Sammlung der in einem solchen Gebiet anfallenden Wertstoffe wie Altglas und Altpapier dienen (BVerwG, Beschl. v. 3.5.1996, NVwZ 1996, 1001; Beschl. v. 13.10.1998, NVwZ 1999, 298 f.; HessVGH, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 28.2.2001, NVwZ 2001, 1181 f.); davon ist auch der vormals für Abfallrecht zuständige 1. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 29.3.2001 (1 B 64/01, nicht veröffentlicht) ausgegangen, worauf die Beklagte vorprozessual zutreffend hingewiesen hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10

    Lärmbeeinträchtigung durch Altglassammelbehälter

    Mit einem solchen Anspruch, dessen Grundlage aus einem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht-hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, BVerwGE 81, 197, 199 f. und juris, Rn. 17; Sächs.OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 - juris, Rn. 21 ff.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, NVwZ-RR 2000, 668, 669 und juris, Rn. 38).

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen (vgl. HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 670 und juris, Rn. 62 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, juris, Rn. 29).

  • VG Aachen, 15.12.2011 - 6 K 2346/09

    Aufstellen von Altglascontainern in einem reinen Wohngebiet

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie willkürlich oder gezielt ungünstig gewesen ist oder einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 22 ZB 09.1785 -, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, .
  • VG Bayreuth, 12.04.2022 - B 9 K 20.86

    Öffentlich-rechtlicher Abwehr- und Unterlassungsanspruch, Betrieb von

    Dieser Anspruch ist mit der allgemeinen Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage geltend zu machen (vgl. SächsOVG - B.v. 17.12.2007 - 4 B 612/06 - juris Rn. 21).

    Der öffentlich-rechtliche Abwehr- bzw. Unterlassungsanspruch ergibt sich aus einer analogen Anwendung der das privatrechtliche Nachbarschaftsverhältnis regelnden §§ 906, 1004 BGB bzw. aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) und aus den Grundrechten des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bzw. des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, U.v. 19.1.1989 - 7 C 77/87 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 5.8.2020 - 8 CE 20.1374 - juris Rn. 23; SächsOVG - B.v. 17.12.2007 - 4 B 612/06 - juris Rn. 23).

  • OVG Saarland, 08.12.2017 - 1 B 778/17

    Festlegung des Standorts für Altkleidersammelbehälter durch Gemeinde

    BVerwG, Urteil vom 19.1.1989 - 7 C 77/87 -, Juris, Rdnr. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.6.2010 - 8 A 10357/10 -, Juris, Rdnr. 32; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.12.2007 - 4 B 612/06 -, Juris, Rdnr. 21; Hessischer VGH, Urteil vom 24.8.1999 - 2 UE 2287/96 -, Juris, Rdnr. 38.
  • VG Saarlouis, 17.03.2010 - 5 K 1439/09

    Kein Anspruch auf Beseitigung von Wertstoffcontainern

    (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.05.1996 - 4 B 50/96 -, BauR 1996, 678 = NVwZ 1996, 1001 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 28 = BRS 58 Nr. 58 und vom 13.10.1998 - 4 B 93/98 -, BauR 1999, 145 = NVwZ 1999, 298 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 29 = BRS 60 Nr. 69; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.12.2007 - 4 B 612/06 - AbfallR 2008, 206).
  • VG Aachen, 05.06.2013 - 6 K 1362/12

    Antrag auf Umsetzung zweier Altglassammelcontainer des Typs Schäfer-System

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie willkürlich oder gezielt ungünstig gewesen ist oder einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 22 ZB 09.1785 -, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, .
  • VG Arnsberg, 01.12.2014 - 8 K 846/14

    Begehren eines Grundstückeigentümers auf Verlegung eines

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie willkürlich oder gezielt ungünstig gewesen ist oder einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -,a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010- 22 ZB 09.1785 -, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, .
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